Verhaltenskodex
Präambel
Die BVGE Consulting GmbH ist eine bundesweit agierende Energiewirtschaftsberatung für Unternehmen. Das Dienstleistungsangebot der BVGE Consulting GmbH erstreckt sich über das gesamte energiewirtschaftliche Spektrum von Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen.
Die BVGE Consulting GmbH ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Geschäftspartner, Mandanten und Angehörigen der öffentlichen Verwaltung sowie politischen Mandats- und Funktionsträgern bewusst.
Dies vorausgeschickt legt dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) fest, nach welchen wertebasierten Grundsätzen die BVGE Consulting GmbH ihre Geschäfte führt.
Unter Compliance wird die Einhaltung aller Bestimmungen verstanden, die das Verhalten der Obersten Leitung (Geschäftsführung) und aller Mitarbeiter der BVGE Consulting GmbHregeln. Hierunter sind vor allem geltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verstehen. Compliance umfasst alle Geschäftsbereiche und Prozesse der BVGE Consulting GmbH.
Diese Verhaltensrichtlinie dient der Anleitung der Obersten Führung und aller Mitarbeiter des Unternehmens ein ethisch-moralisches und rechtskonformes Verhalten im Arbeitsalltag umzusetzen und unterstreicht, dass die Unternehmens-Compliance ein Fundament der Unternehmenskultur der BVGE Consulting GmbH darstellt.
Dennoch kann und darf diese Verhaltensrichtlinie nicht als eine universelle, auf jede Situation anwendbare Anleitung verstanden werden. Vielmehr erwartet BVGE Consulting GmbH von der Obersten Führung und allen Mitarbeitern grundsätzlich den eigenen Verstand und die eigene Urteilskraft anzuwenden, um das eigene Verhalten kontinuierlich selbstkritisch zu hinterfragen und Eigenverantwortung zu übernehmen. In Situationen der eigenen Verunsicherung wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich beim jeweiligen Vorgesetzten oder einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung Beratung und Unterstützung einfordern.
Die in dieser Compliance-Richtlinie beschriebenen Verhaltensgrundsätze können jederzeit durch zusätzliche Dokumente ergänzt werden. Insofern diese Richtlinie zukünftig abweichend von novellierten oder neu eingeführten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien steht, gelten die jeweils strengeren Regeln.
Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
Die Oberste Leitung sowie alle Mitarbeiter der BVGE Consulting GmbH müssen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit für BVGE Consulting GmbH zu jeder Zeit und in allen Situationen geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einhalten. Neben den Schulungen durch BVGE Consulting GmbH wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie sich mit den für ihren Tätigkeitsbereich geltenden rechtlichen Vorgaben selbstständig vertraut machen.
Die BVGE Consulting GmbH legt zudem hinsichtlich Geschäftspartnern größten Wert auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Integrität.
Ethische Grundsätze
Das ethische Fundament unseres Geschäftsgebarens basiert auf Integrität, Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit, Vertraulichkeit, Ehrlichkeit, Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Respekt und Fairness. Diese ethischen Grundsätze bestimmen unser Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit, Kunden, Geschäftspartnern sowie Behörden und Institutionen. Die BVGE Consulting GmbH erwartet von der Obersten Führung und allen Mitarbeitern sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die BVGE Consulting GmbH zu jedem Zeitpunkt nach den zuvor genannten ethischen Grundsätzen zu verhalten. Gegensätzliches Verhalten wird nicht toleriert.
Bestechung und Korruption
Im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit für die BVGE Consulting GmbH ist jedwede Form der Annahme oder der Gewährung eines geldwerten Vorteils von oder gegenüber Dritten zur Erlangung eines persönlichen oder geschäftlichen Vorteils verboten.
Geldwerte Vorteile, die einen geringen Wert (in der jeweils aktuell gültigen Definition) übersteigen und den Mitarbeitern von der BVGE Consulting GmbH angeboten werden, müssen unverzüglich gegenüber der Obersten Führung und einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung gemeldet werden. Wenn Zweifel hinsichtlich des Wertes und der Erlaubnis der Annahme beim Mitarbeiter bestehen, hat dieser seinen jeweiligen Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter der Compliance-Abteilung zu kontaktieren und um dessen Einschätzung zu fragen. Bargeldangebote gleich welchen Betrages dürfen weder angeboten noch angenommen werden.
Spenden oder Sponsorings der BVGE Consulting GmbH sind nur nach Freigabe durch die Oberste Leitung und der Compliance-Abteilung möglich, wenn die Prinzipien der Transparenz, der Angemessenheit, der Nichteinflussnahme und der Trennung vertraglich zuvor mit dem Empfänger vereinbart wurden.
Vertraulichkeit
Alle nicht öffentlichen Informationen über Geschäftspartner, Mandanten, Kunden oder sonstiger mit der BVGE Consulting GmbH in Verbindung stehender Dritter, die der Obersten Führung und den Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit für die BVGE Consulting GmbH zur Kenntnis gelangen, müssen grundsätzlich vertraulich behandelt werden.
Vertrauliche und nicht öffentliche Informationen dürfen nur nach den Bestimmungen interner Regeln oder gesetzlicher Vorschriften weitergegeben werden. Die regel- und gesetzeskonforme Informationsweitergabe muss vor einem unbefugten Zugriff Dritter durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Das zuvor Gesagte trifft auch auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses mit der BVGE Consulting GmbH zu.
Besondere Sorgfalt im Umgang mit nachfolgenden Daten, wird von der Obersten Führung und allen Mitarbeitern verlangt: personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, sensible Daten (z. B. Unternehmensstrategien, Fusionen und Übernahmen, Geschäftstransaktionen, Preise und Kalkulationen).
Die Oberste Führung und alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet die IT-Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und insbesondere Passwörter, Datenträger und Schlüssel vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Interessenskonflikte
Die Bandbreite der Ursachen, wodurch Mitarbeiter in einen Interessenskonflikt mit der BVGE Consulting GmbH, deren Geschäftspartner, Mandanten, Kunden oder sonstiger mit der BVGE Consulting GmbH in Verbindung stehender Dritter geraten können, ist groß.
Die Oberste Führung und alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, jedwede Situation zu vermeiden, die in einem Interessenskonflikt münden kann. Da dies nicht immer möglich sein wird, werden die Mitarbeiter im Falle des Eintritts eines Interessenskonfliktes aufgefordert unverzüglich mit ihrem Vorgesetzten oder einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung Kontakt aufzunehmen, um zu besprechen, wie mit der Situation umzugehen ist.
Die Oberste Führung und alle Mitarbeiter der BVGE Consulting GmbH können außerhalb ihrer Tätigkeit in der Freizeit aktiv oder passiv am kulturellen, sportlichen, gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben teilnehmen. Eine solche Teilnahme darf nicht im Widerspruch mit den ethischen Grundsätzen und Zielen, sowie der Funktion der jeweiligen Person innerhalb der BVGE Consulting GmbH stehen.
Umgang mit Verstößen gegen diese Verhaltensregeln
Bei den zuvor genannten Verhaltensregeln handelt es sich nicht um Lippenbekenntnisse. Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und Corporate-Compliance der BVGE Consulting GmbH.
Die Oberste Leitung und alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass diese Regeln zu jeder Zeit und in allen Geschäftsbereichen und Prozessen eingehalten werden.
Die BVGE Consulting GmbH toleriert keine Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex. In Abhängigkeit von der Schwere und dem Ausmaß eines Verstoßes wird die BVGE Consulting GmbH disziplinarische Maßnahmen (Ermahnung, Abmahnung, Entlassung) und/oder zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen einleiten.
Alle Mitarbeiter sind aufgefordert relevante Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex dem direkten Vorgesetzten und/oder der Compliance-Abteilung zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.